Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat. Ein Arbeitgeberverband ist das tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder. Häufig sind Arbeitgeberverbände nach Branchen- oder Branchengruppen organisiert. In der Regel schließen sie sich zu nationalen, seit Bestehen der Europäischen Union auch zu europäischen Dachverbänden zusammen.
Das Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden sind Tarifverhandlungen und sie unterstützen ihre Mitglieder durch Informationsdienste und Rechtshilfe auf dem Gebiet von sozial-, tarif- und arbeitsmarktpolitischen Fragen. Auch betreiben Arbeitgeberverbände umfassende Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für ihre Mitglieder durch Abstimmung mit staatlichen Vertretern, Mitwirkung bei der rechtlichen Gestaltung und Durchsetzung der Rahmenbedingungen für Wirtschaftsförderung. International gesehen betrifft die Tätigkeit der Unternehmerverbände oft das Zurückdrängen des Verbraucherschutzes und der Arbeitnehmerrechte und die Ermöglichung für Großunternehmer die Steuerpflicht ins Ausland zu verlagern. Unter dem Schlagwort „Wirtschaftsfeindlichkeit“ versuchen die Arbeitgeberverbände durch strategisches Vorgehen ihrer Netzwerke Steuern (z. B. Finanztransaktionssteuer) oder rechtliche Rahmenbestimmungen (z. B. dokumentierende Rechtsformen) zu bekämpfen.[1]